M. E. ist diese Nutzung nicht möglich.
"Das Einleiten dieser Stoffe in Kanalisationen, in oberirdische Gewässer und Gräben sowie das Versickern in den Untergrund und der Eintrag ins Grundwasser sind deshalb verboten.
Gülle, Jauche, Silagesickersaft und flüssige Gärreste, die nicht in Sammelbehältern aufgefangen und ordnungsgemäß verwertet werden, können folgende Auswirkungen haben:
- Mikrobiologische und chemische Gefährdung des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung, insbesondere der Eigenwasserversorgungsanlagen der Landwirte selbst, und evtl. von Badegewässern,
- Fischsterben als Folgen der Sauerstoffzehrung im Gewässer,
- Verkrautung und Verschlammung (Eutrophierung) des Gewässers bei Langzeiteinwirkung,
- Schäden an Kanalisation, Betonbauwerken und Metallen,
- Störung der biologischen Abwasserreinigung."
Siehe hierzu zu http://gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/19054/JGS-Merkblatt.pdf
Ich habe auch Zweifel, dass solchen "Löschmitteln" auch Netz- oder Schaummittel wirksam beigemischt werden können.
Gruß
C. Lammer