Hallo RRuediger,
also ich versuche mich mal daran - so kurz vor Weihnachten - noch etwas "Licht ins Dunkel" zu bringen! ;-)
Im Prinzip habe sie damit Recht, das regelmäßig an die Dachdecke (Flachdach) keine Anforderung an den Raumabschluss gestellt wird. Und prinzipiell würde das auch für die Decke im notw. Flur gelten - aber Achtung: die Flurwände müssen dann bis dicht unter die Dachhaut geführt werden (wie Trennwand) und für mind. 30 Minuten standsicher sein!
Werden jetzt haustechnische Leitungsanlagen im notw. Flur verlegt und an die notw. Flurdecke (hier: Dachdecke, ohne Anforderung an die Feuerwiderstandsfähigkeit => "F0") verlegt, welche nicht ausschließlich zur Versorgung des notw. Flurs erforderlich sind, müssen diese Leitungsanlagen brandschutztechnisch wirksam vom notw. Flur für mind. 30 Minuten abgetrennt werden (z.B. durch F30-Unterdecke oder durch I30-Kanal).
Das Problem ergibt sich jetzt mit den haustechnischen Leitungen (inkl. dem "... größeren Unterverteiler... "), welche im Abstand von mind. 50 mm zur F30-Unterdecke so befestigt werden müssen, dass sie im Brandfall für mind. 30 Minuten nicht auf die F30-Unterdecke fallen. Dieser Nachweis ist aber nicht ohne weiteres zu führen, wenn die Decke - an welche die Leitungsanlagen befestigt werden müssen - die "F0"-Dachdecke ist!
Wie Sie bereits genannt haben, würde ich auch versuchen die Leitungen auf der Dachfläche zu verlegen und diese direkt durch die Dachdecke in die jeweiligen Wohnungen zu verlegen.
Wenn dies nicht möglich sein sollte, dann die Flurlösung mit allen Konsequenzen!
Viele vorweihnachtliche Grüße,
Roland Witzl