In einem Mehrfamilienhaus - GK 4 - soll im EG ein Kaltwintergarten angebaut werden.
Im Fußbodenbereich liegen nun 2 Kellerlichtschächte (anderer) Kellereigentümer.
Sehe ich es richtig, dass diese nun verschlossen werden müssten - entweder F-verglast oder "zugeschüttet", da diese nun im Bereich der Wohnung EG sitzen und eine Brandweiterleitung möglich wäre? - Raumabschluss KG-EG muss doch eigentlich gewährleistet sein...?
Gibt es eine Möglichkeit, diese offen (vergittert) zu lassen, im Fall, dass man sich mit den Eigentümern nicht einig wird?
(man könnte den Wintergarten ggf. NICHT als Aufenthaltsraum definieren, da "Kaltwintergarten")
Mir fällt nicht so wirklich eine Kompensationsmöglichkeit ein.
Für Meinungen bin ich dankbar.