Notwendige Treppen müssen bei Einstufung in GK 3 lediglich feuerhemmend oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (nach BayBO). Das bedeutet eine entsprechend ausgelegte Holztreppe ist zulässig.
Nicht jede interne Treppe ist eine notwendige Treppe. Das gilt z. B. wenn in jedem Geschoss ein Zugang zum Treppenraum vorhanden ist und die Nutzungseinheit in beiden Geschossen angeleitert werden kann. Für nicht notwendige Treppen bestehen keine Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit.
Notwendige Treppen sind nicht nur für die Rettung sondern auch für die Brandbekämpfung erforderlich. Auch der Transport von Kranken ist ggf. zu berücksichtigen. Allerdings bestehen nach DIN 18065 geringere Anforderungen an die Breite interne notwendige Treppen (80 cm).
Auch wenn es sich um eine notwendige Treppe handelt, kann ggf. eine Abweichung für die interne Treppe vertretbar sein. Wie immer ist der Einzelfall zu betrachten.
Norbert Bärschmann
Nicht jede interne Treppe ist eine notwendige Treppe. Das gilt z. B. wenn in jedem Geschoss ein Zugang zum Treppenraum vorhanden ist und die Nutzungseinheit in beiden Geschossen angeleitert werden kann.
Die notwendige Treppe ist nicht nur für die Rettung sondern auch für die Brandbekämpfung erforderlich. Auch der Transport von Kranken ist ggf. zu berücksichtigen. Allerdings bestehen nach DIN 18065 geringere Anforderungen an die Breite interne notwendige Treppen.
Auch wenn es sich um eine notwendige Treppe handelt, kann ggf. eine Abweichung vertretbar sein. Wie immer ist der Einzelfall zu betrachten.
Norbert Bärschmann