Ja, dabei schließe ich mich bskonzept an. Der Weg zur Straße muss sichergestellt werden. Wenn die Bauaufsicht darüber ein Gutachten fordert, ist das m.E. in Ordnung.
Für den Fall, dass das Vorderhaus brennt, will man ja aus dem Hinterhaus hinaus und nicht nur hoffen, dass die Feuerwehr den Vorderhausbrand stoppt. Sich nur auf den 2.RW mit Leitern zu verlassen, ist in solchen Fällen nicht das Wahre und eher nur die letzte der Möglichkeiten . Der 1.RW muss ja sichergestellt werden.
Wenn das Gutachten ergibt, dass man hinten sicher ist und dem Brand in Ruhe zuschauen kann, wäre der Fall gelöst.
Es sind aber vielleicht Brandwände erforderlich oder sinnvoll, die leider im Bestand oft fehlen oder Löcher haben oder über die Dächer hinweggebaut wurden. Solche Bauten erfolgten oft mit Baugenehmigung, aber ohne ausreichende bautechnische Umsetzung. Einen Bestandsschutz kann man in solchen Fällen abschreiben.
Nach dem Gutachten steht die brandschutztechnische Ertüchtigung an und es folgt der Streit. Rechtlich geht es dann darum, wer eigentlich wem was zugebaut hat, weil oft mehrere Nachbarn betroffen sind.
MfG G.Karstens