Hallo liebes Forum,
bzgl. einer übergebenen Planung ergeben sich meinerseits Fragen zu dem Begriff "freistehend" innerhalb der Def. der Gebäudeklasse 1.
Die Architektenplanung sieht einen Neubau (1 NE, nur EG, BGF Neubau Bzgl. dieser Planung hätte ich folgende Fragen:
1. Wie groß muss der Abstand zwischen baulichen Anlagen bzw. Gebäuden sein, um als freistehend zu gelten?
2. Oder bezieht sich ggf. freihstehend auf freie Abstandsflächen? Dies wäre in der übergebenen Planung nicht gegeben.
3. Gilt die gesamte Anlage (Neubau + bestehender überdachter Lagerplatz) als Gebäude der Gebäudeklasse 3?
Über eine Antwort, wäre ich sehr dankbar.