Garage 51 x 12,50m tief hängt an Lagerbereich nach IndBauRL, Trennung durch BW, BJ 2004.
Die Garage ist feuerbeständig unterteilt in 3 + 7 Einfahrten, Tragsystem Stahlbeton + Leimholzdachbinder, RW als Schlupftüren jeweils vorhanden.
Nutzung als LKW Garage, Be- und Entladung früh / abends, dazwischen fast leer bis auf einzelne LKW mit geringen Personenverkehr.
Der Versicherer bemängelt (zurecht) diverse Materiallagerung in der Garage.
Die komplette Rückseite und weitere Flächen sind mit einem Regalsystem mit Holzeinlageböden versehen. Es lagern Winterreifen auf Holzpaletten, Kartons, Plastikmagazinbehäter, Kunsttoffboxen. Es ist eine Mischung aus Lager Autozubehör und Ersatzteillager. Abtrennung Lagerbereiche aus logistischen Gründen nicht gewünscht, ebenso wie eine separate Stellplatzabtrennung.
1. Gibt es eine Möglichkeit die genehmigte Garagennutzung hinsichtlich Lagernutzung aufzurüsten.
z.B. Brand / Rauchmelder – interne BMA auf dem Gelände in Nachbargebäuden vorhanden, RWA.
2. wäre eine Tektur Richtung Industriebaurichtlinie denkbar, in der dann die LKW Abstellung mit dabei wäre.
Vielen Dank