in den einführenden Erläuterungen der Verordnung heißt es:
"(3) Diese Verordnung sollte das Recht der Mitgliedstaaten unberührt lassen, Anforderungen festzulegen, die nach ihrer Auffassung notwendig sind, um den Schutz der Gesundheit, der Umwelt und von Arbeitnehmern, die Bauprodukte verwenden, sicherzustellen."
Die Verordnung selbst wird derzeit ja durch Anpassung der jeweiligen Bauordnungen, Technischen Baubestimmungen usw. im das Bauordnungsrecht übernommen. Danach prüft die Bauaufsicht ja dann auch... aber halt den baurechtlichen Teil.
Ob hier derzeit zusätzlich auch eine Überarbeitung von arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt, entzieht sich meiner Kenntnis.
In wie weit in den ganzen harmonisierten Normen zu den Bauprodukten überhaupt spezielle Leistungen / Eigenschaften zum Arbeitsschutz definiert sind wäre zu prüfen.
In den meisten Fällen müssen Europäische Vorschriften erst von den betroffenen Staaten in deren vorhandene Gesetzesstruktur übernommen werden. Das dauert und dabei gibt es auch Fälle, bei denen innerhalb der Länder politische Widerstände bestehen oder die Vorschrift nur in z. T. eingeschränktem Umfang übernommen wird. Manche europäische Regelung ist daher erstmal nur als eine Absichtserklärung zu sehen, ähnlich wie Mustervorschriften, die auch erst gelten, wenn sie in den Ländern als Gesetz / Verordnung erlassen wurden.
Diese Diskussion findet aber in den politischen = gesetzgebenden Ebenen statt. Die "Behörde vor Ort" z. B. untere Bauaufsichtsbehörde wendet erstmal nur die Vorschriften an, die für Ihren Prüfumfang anzuwenden sind.