Guten Tag,
Variante T 30 hinter der denkmalgeschützen Tür ist auf Grund der
sofort beginnenden Treppe mit einer Gewölbedecke in Sandstein arge
Bastelarbeit. T 30 an der letzen Kellerstufe im Gewölberaum wäre
möglich. Alles in allem für wenig Geld machbar - im Verhältnis der benötigten Ertüchtigungen im Treppenraumbereich !!!
Die Ertüchtigung der Tür ist im übrigen auch Bastelarbeit, Aufdopplung , Dichtgumis , Selbstverschluß ............
Der Pfarrhaus ist mit gewöhnlichem Publikumsverkehr .... und nach dem Einbau der
behindertengerechten Toilette wahrscheinlich noch einmal um einen Zacken
besser besucht !
Bei den Nutzungseinheiten trennen wir im BSN erstmalig eindeutig in drei Nutzungseinheiten.
EG öffentlich für die Kirchbesuche und deren Verwaltungsarbeit.
OG Wohnung
DG öffentlich für die zur Musik zu begeisternden Kirchgänger.
Die Überlegung diesen Besucherverkehr über die Bestands-Wohnung im OG ins DG zu erschliessen und das dann auch der WE zur Nutzung zuzuschlagen ist nicht gewollt ! Das würde das Haus dann auf 2 Nutzungseinheiten reduzieren.
Würde mir aber als Bewohner der Wohnung auch nicht gefallen , wenn die Kirchmusiker durch den Wohnbereich wandeln sollen.
Decken sind max. F30 B einzustufen , 2. Rettungswege hat die Fw bereits begutachtet und sind machbar. Die Fw ist auch im Dorf ansässig!
MFG RR