Hallo zusammen,
neben einem Bürogebäude in Baden-Württemberg soll im Abstand 0,5m zur Außenwand auf dem Baugrundstück eine Trafostation erstellt werden.
Im Abstand von ca. 2m zur Trafostation befindet sich eine offene Außentreppe, über die der 2. bauliche Rettungsweg führt.
Das führt zu folgenden Fragestellungen:
1.) Innerhalb des Bürogebäudes würde die EltVO greifen, dann wären u.a. die Wände und Decke des Aufstellraums feuerbeständig. Außerhalb gilt die EltVO nicht, aber erfüllen 0,5m Abstand dieselben Schutzziele wie eine feuerbeständige Trennwand? Oder muss mir das egal sein? Der Gesetzgeber stellt ja auch keine Anforderungen?
2.) Hat die Trafostation Auswirkungen auf meine Außentreppe? Die ist ja nur dann ohne notwendigen Treppenraum zulässig, wenn sie im Brandfall nicht gefährdet werden kann. Stellt die Trafostation eine relevante Gefährdung dar? Bzw. ist die Gefährdung eine andere, als wenn dort ein offener Stellplatz mit einem PKW oder offen abgestellte Mülltonnen wären?
Die Trafostation ist relativ klein (Grundfläche ca. 2m x 2,5m, Höhe über Gelände ca. 1,80m) und hat auf allen Seiten Lüftungs- oder Revisionsöffnungen.
Ein anderer Aufstellplatz mit mehr Abstand zum Gebäude ist leider nicht verfügbar.
Vielen Dank für Hinweise,
Gruß,
J. Grath