Guten Tag zusammen,
in der aktuellen Fassung der Hessischen Bauordnung wurde die Einhaltung eines Abstandes von Dachaufbauten, Dachflächenfenster etc. zu Trennwänden (analog Brandwänden) gestrichen.
Auch wenn diese Regelung immer wieder für Ärger gesorgt hat, empfand ich diese als sehr sinnvoll. In Bayern existiert diese auch nicht.
Wer kann Hintergrundinformationen zu dieser "Erleichterung" geben? Herr Schächer?
Danke und Grüße
Losmara