Man muss den möglichen Brandüberschlag vom Flachbau an die Fassade und in die Fenster des Hochbaus verhindern. Es heißt, dafür reicht, die EG-Decke des Flachbaus F90A auszuführen, und zwar mindestens bis 5 m vom Hochbau entfernt und ohne Lichtkuppelöffnung oder andere Löcher. So einfach ist das. Dazu gehört eine nichtbrennbare Dachdämmung und ein Schutz der brennbaren Flachdachabdichtung, z.B. durch Kiesauflage. Dachabläufe benötigen Brandschutz-Ausführungen usw.
Alternativ könnte man die echte Brandwand in der Mitte des 10m breiten Flachbaus anordnen, sodass man zu beiden Seiten 5m Entfenung zu den Hochbauten hat.
Die Kuppel können Sie also in beiden Fällen zubetonieren, weil Sie 5m zu beiden Hochbauten einhalten müssen. Die mögliche Frage, ob 4,5m vielleicht auch reichen, erübrigt sich. 5m sind die untere Grenze. Und 5m sind bei einem richtigen Feuer gar nicht üppig.
Bei der Versicherungskammer Bayern findet man eine sehr hilfreiche Broschüre dazu. "Brandwände und Öffnungen in Brandwänden (PDF, 3,2 MB)"
https://www.vkb.de/content/services/schaden-verhueten/index.html#Broschueren-schadenverhuetung
Wer den Brandschutzatlas besitzt, findet die Inhalte darin natürlich auch.
Mfg G.Karstens