Ich würde die Situation anders beurteilen:
Der Aufzug ist außenliegend => es ist kein Schacht direkt erforderlich
Die Anforderung an die Öffnungen sind dann wie normale Fenster usw. zu sehen und würden ohne Anforderung gehen.
Durch die Schachtwirkung des Aufzugs ist aber der Fall eines freien Fensters hier nicht gegeben, so dass der Schacht dann intensiv belüftet sein muss (Entrauchungsöffnung usw.). Dann wäre an die Türen (= Außenwandöffnungen) nicht höhere Anforderungen zu stellen.
Anderer Ansatz: Der Aufzug ist wie ein feuerbeständiger Schacht ausgeführt. An die Türen sind keine fb/fh-Anforderungen gestellt, sondern nur, dass die Brandausbreitung entsprechend lang zu verhindern ist.
Türen an Aufzugsschächten nach DIN 18090-18092 erfüllen diese Anforderung.
Daher mein Ansatz: Egal, wie der Schacht außen ausgeführt ist, hauptsache ausreichend belüftet/entraucht nach BayBO genügen die Türen DIN 18090 bis 18092, um alle Anforderungen zu erfüllen. Die Forderung an rauchdichte-selbstschließende Türe oder gar einen Vorraum ist unbegründet.
Wenn man aus Gründen des Wärmeschutzes (durch die Türen/Schacht zieht es ja ziemlich), etwas machen will, wäre ein dichter Vorraum ohne besondere Anforderungen sinnvoll.