Hallo Zusammen,
ich bin in letzter Zeit häufiger auf sog. Schwerkrafteentlüftungen innenliegender Bäder gestossen. Aktuell habe ich bei einem Hochhaus die Situation, dass hinter einem durchgängigen F90 Installationsschacht neben Wasser und Abwasserleitungen auch ein Asbestzementrohr 50cm x 25cm zu finden ist, welches in jedem Geschoss über ein offenes Gitter mit den Bädern verbunden ist.
Ich habe mittlerweile herausgefunden, dass dies eine gängige Ausführung war, welche nach DIN 18017 Teil 2 aus dem Jahr 1961 beschrieben war. In der BayBO Art 42 (Lüftungsanlagen .. von 1962 steht nur, dass Lüftungsleitunegn die Geschosse überbrücken und senkrechte Lüftungsleitungen in Hochhäusern feuerbeständig sein müssen.
Nun stellen sich für mich die Frage des Bestandschutzes!?
Entspricht die Ausführung mit einem Asbestzemntrohr einer damals "ausreichend" feuerbeständigen Ausführung?
Kann für das System weiterhin Bestandschutz geltend gemacht werden, wenn Bamaßnahmen in diesem Bereich stattfinden?
Explizit wurde der Schacht abgebrochen und soll neu aufgebaut werden.
Selbst wenn wir Ertüchtigen würden wäre der Einsatz von K90 18017 Klappen auf Grund der Rahmenbedingen (