Sehr geehrte Forumsteilnehmer /innen,
ich habe bauaufsichtlich mit einer rauchgesteuerten Offentürhaltung aus den frühen 80er Jahren zu tun.
Es handelt sich um ein System aus Haftmagneten und Rauchmelder von der Firma Dictator-Technik.
Die Handauslösung erfolgt über ein kleines rotes Knöpfchen auf dem Haftmagneten anstelle eines Handtasters.
Bemängelt wird nun seitens des Sachkundigen, der die Türe wiederkehrend prüft. Die Anlage sei zwar betriebssicher, die Handauslösung am Haftmagneten jedoch unzulässig.
Die Hausverwaltung pocht auf Bestandsschutz.
Weiß zufällig jemand, wie lange die Handauslösung am Haftmagneten zulässig war, bzw. ab wann die heute üblichen Handtaster vorgeschrieben waren.
Vielen Dank für die Mühe.
Gruß, Ralf Käding