Hallo Hannes,
der Rückschluss ist so nicht richtig. Wenn Sie nun (mindestens) feuerhemmende Trennwände benötigen, müssen sie konsequenterweise auch zulassungskonform angeschlossen werden. Insofern ist "alles andere ohne Feuerwiderstand" eben nicht mehr zulässig.
Die ARGEBAU hat bei der letzten "großen" Überarbeitung der MBO die GK 1 auch für andere Nutzungen als Wohnen geöffnet, sieht aber in der GK vor allem "Ein- und Zweifamilienhäuser". Jetzt stellt sich die Frage, ob es der Lesbarkeit gut tut, jeden (Sonder-)Fall explizit zu behandeln. Man geht (noch immer) davon aus, dass der Entwurfsverfasser weiß, was er tut ;-))
Gruß
C. Lammer