Bundesland: Bayern, GastellV
Guten Tag ans Forum,
ist es zulässig von der Schleuse zwischen Mittelgarage (geschlossen, unterirdisch) und Treppenraum ein Kellergeschoss zu erschließen? Sprich, die Schleuse hat noch eine dritte Türe durch die man zu Kellerräumen kommt.
Ich würde "ja" sagen. Bin mir allerdings nicht sicher.
Tür zum Treppenraum: RS
Tür zum Garage: T30-RS
Tür zum Keller: T30-RS
Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung
Losmara