Guten Morgen!
Natürlich darf die Trennwand auch das Dach unterbrechen, wieso nicht? Wenn kein Dach über der Trennwand ist, gibt es keine Anforderung daran. Die Trennwand ist also mindestens bis unter die Dachhaut zu führen oder darüber hinaus, wenn das so verständlicher sein sollte. Da liegt keine Abweichung vor.
Die tragende Konstruktion, also die Stützen, des Wintergartens sind nicht nur feuerhemmend, sondern hochfeuerhemmend herzustellen. Der Wintergarten wird (so wie die Beschreibung verstanden habe) nachträglich und separat auf dem Dach des Gebäudes als Gebäudeteil errichtet. Er ist damit kein Dachraum bzw. Dachgeschoss und teilt dann die Bauteilanforderungen an das Gebäude für Regelgeschosse.
Damit ist auch die Trennwand nicht feuerhemmend herzustellen, sondern ebenfalls hochfeuerhemmend.
Wenn der Wintergarten als Erweiterung eines Dachraums hergestellt, also an das Dachgeschoss angebaut wird, kann das wieder anders aussehen.
Gruß
Alexander Vonhof