VG Köln, AZ 23 L 2061/18
"Soweit sich das streitgegenständliche Baumhaus nicht in erreichbarer Absprunghöhe befindet, fehlen überdies die nach § 17 Abs. 3 BauO NRW erforderlichen zweiten Rettungswege."
Spannend, so ein Urteil. Wie hoch hätte denn wohl die Absprunghöhe liegen dürfen?
MfG, Frank Borgert