Nach FeuVO dürfen Aufstellräumen für Feuerstätten und Heizräume nicht anderweitig genutzt werden, ausgenommen zur Aufstellung von Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbrennungsmotoren sowie zur Lagerung von Brennstoffen.
Ist damit auch der Einbau von Messeinrichtungen und Verteiler elektrischer Anlagen eines Mehrfamilienhauses (befinden sich sonst meist in Hausanschlussräumen) in den o. a. Räumen ausgeschlossen?
Gruß
Hannes