Hallo Herr Zeitter
Wie Herr Lammer schon andeutete, haben die Sicherheitsstromversorgung und der Funktionserhalt nahezu nichts miteinander gemeinsam. Lediglich das Ziel die Versorgung der Sicherheitstechnik mit Energie sicherzustellen ist den beiden Maßnahmen gemein. Ausnahmen gibt es wenn die Sicherheitstechnik bei Stromausfall automatische in einen sicheren Zustand übergeht (z. B. stromlos offen Rauchableitung oder geschossen, letzteres bei selbstschließenden Türen, hier durch gespeicherte Energie).
Die Sicherheitsstromversorgung für z. B. eine Brandmeldeanlage muss bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung min. 8 bis zu 32 Stunden zur Verfügung stehen (z. B. übers Wochenende, wenn der Ausfall nicht bemerkt wird bzw. keine technischen Maßnahmen das melden).
Die Anforderungen an die Sicherheitsstromversorgung ist unabhängig von einer Brandbeaufschlagung. Der Strom kann auch aus anderen Gründen ausfallen und die Wiederherstellung wird sich in den nächsten Jahren ggf. noch verlängern, wenn wir nur noch am Wind oder der Sonne hängen. Nach dem Krieg gab es auch längere Ausfallzeiten.
Bei der Sicherheitsbeleuchtung ergeben sich in Abhängigkeit von der Schaltung auch Werte für die Dauer der Versorgung mit Energie bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung von bis zu 8 Stunden.
In einem Kranknhaus müssen auch die OP- Bereiche oder Intensivstationen Sicherheitsstromversorgung haben. Die dort sicherzustellenden Zeiträume übersteigen auch die Vorgaben des Funktionserhaltes nach Ziffer 5 LAR.
Die Sicherheitsstromversorgung kann beispielsweise über Batteriesysteme sichergestellt werden (Einzel-, Gruppen, Zentralbatterien). Es gibt auch andere Möglichkeiten für die Sicherheitsstromversorgung, wie z. B. einen Notstromdiesel oder die Einspeisung aus einem anderen unabhängigen Netz jeweils mit automatischer Umschaltung.
Der Funktionserhalt ist in der Leitungsanlagenrichtlinie geregelt. Dieser soll lediglich die Leitungen und Verteiler im Brandfall zwischen der Energieversorgung bzw. Sicherheitsstromversorgung im Gebäude und der Sicherheitsanlage für einen vorgegebenen Zeitraum vor Brandbeaufschlagung schützen. Für BMA sind lediglich 15 Minuten vorgegeben. Danach hat die BMA ihre Aufgabe vollbracht. Wenn Anlagen für die Feuerwehr versorgt werden müssen, sind 90 min gefordert.
Norbert Bärschmann