Da in der Regel ein Treppenraum nur dann vorhanden ist, wenn mehrere Nutzungseinheiten (NE) vorhanden sind, gehört er m. E. nicht zu einer NE. Treppen werden nach DIN 277 auch nicht den Nutzflächen zugeordnet.
Stellplätze sind in der Regel ebenfalls keiner NE zuzuordnen, weil sie, analog zur NE, separat und eigenständig nutzbar sind. In vielen Objekten werden die Stellplätze separat von den NE vermietet; sind also gar keiner NE zuordenbar. Sie sind dann als eigene NE zu betrachten.
Gruß
C. Lammer