Wesentlich für eine solche Schuleinrichtung ist neben den anlagentechnischen und baulichen brandschutztechnischen Rahmenbedingungen der organisatorische Brandschutz, d.h. wesentlich ist ein Räumungs- oder besser noch Evakuierungskonzept.
Darin ist dann EINE Komponente die Alarmierungsdauer. Maßgeblich ist, was dann passiert bzw. wie der Gesamtzusammenhang aussieht...
Insofern hilft die Suche nach eindeutigen Vorschriften nicht weiter, sondern am Ende ist maßgeblich, ob und wie das Schutzziel erreicht wird.
In Schulen sind regelmäßig Räumungsübungen durchzuführen; da kann man die Wirksamkeit des Evakuierungskonzeptes überprüfen.
Wenn mit einer Minute Alarmierungsdauer alle weiteren Maßnahmen automatisch anlaufen und bis zum Ende durchgeführt und nicht nach Ende der akustischen Alarmierung abgebrochen werden, kann ich mir die Beschränkung der Akustik auf die Minute gut vorstellen.
Gruß
Matthias Bußmann