Hallo Herr Peters,
das kann man so sehen, wie sie schreiben. Finde ich auch gut. Ich kann mich damit in verschiedenen Projekten nicht durchsetzen.
Denn: In der Bauordnung steht die Erleichterung für GK1-3, bis unter die Dachhaut, hinter dem Satz, dass brennbare Teile nicht darüber hinweg geführt werden dürfen. Man kann daraus folgern, dass bei den nicht "echten" Brandwänden die Abdichtungsbahn drüber geführt werden darf.
Einen trennenden Blechstreifen in einer flachen Dachabdichtung könnte man sich vorstellen, aber kaum dauerhaft dicht ausführen. Würde man die Abdichtung trennen wollen, müsste man sie schon hochführen und hätte dann die Brandwandaufkantung.
Es ist doch viel, viel wichtiger, dass unten drunter alles zu ist. Das ist leider oft nicht so.
MfG. G.Karstens