Hallo zusammen,
die Definition der Gebäudeklasse 1 beinhaltet u.a. die Aussage"... nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2."
Dem Wortlaut nach würde das bedeuten, dass alle Gebäudeteile oder Räume, die zu keiner Nutzungseinheit gehören, bei der Flächenermittlung nicht betrachtet werden müssen.
Z.B. ein Wohngebäude mit 2 Wohnungen übereinander je 190m² + notwendiger Treppenraum 30m2 je Geschoss ergibt eine Gesamtfläche von 380 + 60 = 440m2, ist aber Gebäudeklasse 1, da die Fläche der Nutzungseinheiten (!) insgesamt nur 380m2 beträgt.
Der notwendige Treppenraum könnte ersetzt werden durch die Kleingarage, einen separat genutzten Abstellraum, .., die alle nicht zu einer "Nutzungseinheit" gehören und damit in der Flächenberechnung nicht erfasst werden.
Hab ich bisher noch nie so gesehen, steht aber so in der Bauordnung. Oder hab ich etwas übersehen?
Vielen Dank für andere Meinungen und Denkanstöße,
J. Grath