Die baurechtlichen Vorgaben sind "überschaubar".
Da immer mehr Versorger auch Ablesungen per Funk machen, ist die direkte Zugänglichkeit weniger wichtig als früher.
Durch die technische Entwicklung (Gerätetausch, neuer Anbieter usw) oder auch Defekte finde ich die Unterbringung im Mieterkeller immer noch suboptimal, da die Zugänglichkeit nicht gewährleistet und eine Beschädigung durch den Nutzer nicht auszuschließen ist.
Auch soll es schon manchmal zu Stromdiebstahl oder Nachbarschaftsstreit usw gekommen sein.
Im Schadensfall sind dann die "Erbstücke" des Mieters nass...
Je nach Aufwand für andere Lösungen würde ich es in Gemeinschaftsräumen, noch besser in nicht zugänglichen Technikräumen unterbringen.... Wenn der Bauherr natürlich kostenoptimiert bauen möchte, wird er nur die zwingenden Vorgaben beachten.