Hallo BS-Konzept,
mit der Hamburger Auslegung könnte man eine Abweichung von der Hessischen Bauordnung begründen. Aber jedes Land hat seine Bauordnung und diese ihren Gesetzestext.
Wenn man eine Vorschrift auslegt oder eine fremde Auslegung verwendet, kann es sein, dass andere das auch tun und zwar jeder anders und in anderen Sachen und es kann irgendwo gefährlich werden mit Auslegungen.
Ich kann auch Polystyrol zwischen 2 Brandwänden einbauen.
Was treibt den Brandschutzplaner dazu zu sagen, brennbare Dämmung ist in diesen Fall nicht schlimm. Das kann man durchaus in einer Stellungnahme vortragen, aber in der Planung ist das m.E. ein Fehler. Fragen Sie einen Juristen. Am Bau wird so einiges zwangsweise wieder abgebrochen, weil es nicht dem Vertrag bzw. dem Gesetzestext entspricht, auch wenn es weder gefährlich noch nachteilig ist.
MfG. G.Karstens