Hallo Zusammen,
ich hätte Fragen bezüglich der Einstufung, bzw. bezüglich den Anforderungen an Garagengebäude bei Betriebsgaragen (Fuhrunternehmen, Bauunternehmen etc.).
Aktueller Fall:
"Mehrzweckgebäude", ca. 500 m² Grundfläche, eines Erdbaubetriebes. Dieses soll zum Unterstellen eines Winterdienstfahrzeuges mit gesamten Aufbau, eines Tankfahrzeugs (ca. 5.000 ltr.) für die Baustellenbetankungen, Schaufellader und Staplerstellfläche, Lagerfläche für Rüttelplatten, Stampfer, etc., sowie als Lagerfläche für die Baustellenabsicherungen (Schilder, Absperrungen, etc.) genutzt werden.
Das Gebäude ist nach GaStellV als eine Mittelgarage zu bewerten, soll aber auch nicht in Garage und Lagerfläche aufgeteilt werden, da aufgrund der unterschiedlichen Fahrzeuge keine eindeutige Zuordnung erfolgen soll.
Wenn ich die GaStellV richtig lese handelt es sich um eine Mittelgarage, welche nicht nur der Garagennutzung dient und somit feuerbeständige Wände und Decken benötigt.
Als Lüftungsmöglichkeit bleibt, da die Garage eine leichte Beheizung erhalten soll (Winterdienst und evtl. kleinere Reperaturarbeiten an den Anbauteilen) nur eine Abluftanlage oder der Nachweis über den Prüfsachverständigen zwecks CO-Gehalt.
Jetzt die eigentliche Frage:
Ist eine solche Mischnutzung zulässig, da durch die Rüttelplatten, Anbauteile etc. brennbare Stoffe außerhalb der Kraftfahrzeuge vorhanden sind, Menge allerdings unterschiedlich und daher nie genau bekannt ?
Ist das Einstellen des Tankfahrzeuges möglich, da sich der brennbare Stoff ja gewissermaßen im Fahrzeug befindet ?
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde lehnt beides ab, da eine Garage nur zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen dient und verlangt eine strikte Trennung von Garagennutzung und Lagernutzung.
Da diese Mischnutzung in sehr vielen Betrieben (hauptsächlich Baubranche) vorhanden ist, würde mich interessieren, wie solche Nutzungen genehmigt werden können (Abweichungen, Kompensationsmaßnahmen, etc.).
Vielen Dank im voraus
HEbert