Benutzer_566
Nach welchen Mindestanforderungen ist beim Doppelhaus (Holzständerbauweise) in Bayern die "Zwischenwand" der beiden DHH zu bemessen? Beide Haushälften erhalten jeweils eine "eigene Wand" zur anderen DHH, die beiden DHH stehen auf eigenen Flurstücken. OK oberster Fussboden < 7m ü. Gelände, je DHH eine Wohnung. Ist die "Zwischenwand" als Gebäudeabschlusswand oder als Gebäudetrennwand zu sehen?
Benutzer_99
Autor: C.P.Schade Die Wände müssen keine Brandwände sein, es reicht, sie als "Brandwandersatzwand" auszuführen. Diese müssen zum Gebäudeinneren jeweils die F30 von der Aussenseite(also vom anstossenden Doppelhausnachbar her) F90 aufweisen.