@Alien1973
Nö, ob Steck- oder Drehleiter ist ein Frage, die in Artikel 31 geregelt wird.
Im Artikel 2 wird bei der GK die mittlere Geländeoberfläche herangezogen. Im Artikel 31 dagegen die realen Verhältnisse am "Anleiterpunkt".
Ich zitiere aus der Begründung zur MBO:
"Dabei wird auf die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses ... über der Geländeoberfläche im Mittel (anstelle des ungünstigsten
Punkts) abgestellt; so werden Härten vermieden, die sich andernfalls bei Gebäuden in Hanglagen durch eine strengere verfahrensrechtliche Einordnung und verschärfte Anforderungen hinsichtlich der bautechnischen Nachweise ergeben können.
Das ist auch im Hinblick auf die Erfordernisse der Personenrettung vertretbar, da die Anforderungen an die Zugänge und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr (§ 5) und an die Rettungswege (§§ 33 ff.) davon unberührt bleiben."
Und zur Frage noch aus eine Zitat aus den Vollzugshinweisen zur BayBO:
"Maßgeblich für die Ermittlung der Höhe ist die Geländeoberfläche nach (plangemäßer) Fertigstellung des Bauvorhabens."
Gruß
C. Lammer