Hallo Kolleginnen und Kollegen,
das Gebäude, dass es zu beurteilen gilt, befindet sich in Bayern, in einer denkmalgeschützten Altstadt. Es gibt zwei anleiterbare Giebelseiten. Die anderen beiden Aussenwände stehen in einer engen Reihe, also zur Anleiterbarkeit nicht geeignet.
Die Strassen an den beiden zur Anleiterbarkeit geeigneten haben
einen Höhenunterschied von ca. 1,5 m.
An für sich soll man die Gebäudeklasse nach der Möglichkeit Aufenthaltsraumes und der Fussbodenhöhe bestimmen ohne eine Nutzung zu berücksichtigen.
Von der tieferen Strasse ist die Anleiterbarkeit aber über 13 m, von der höheren Strasse unterhalb der 13 m. Der Planer schlägt vor die generelle mittlere Höhe zu ermitteln und kommt dann auf einen Wert unterhalb der 13 m also GK 4. Wenn ich jedoch die Nutzung im obersten Geschoss so abtrenne, dass eine Anleiterbarkeit nur von der tieferen Strasse möglich wäre, hätte ich doch Gk 5 oder nicht ?
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken und freu mich auf konstruktive Vorschläge.
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße aus Bayern.