Die Berechnung der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile obliegt nach Bauvorlagen-Verordnung dem Statiker. Damit obliegt dem PrüfSV für Tragwerksplanung nach meinem Verständnis der PrüfVBau die Prüfung dieser Berechnung. Mir liegt ein Standsicherheits-Nachweis I vor, in dem der PrüfSV das Gutachten eines Sachverständigen(nicht PrüfSV), das er noch nicht einmal selbst gelesen hat und von dem er nur weiß, dass es dem Bauherrn vorliegt, als Grundlage für seine Bescheinigung der Einhaltung des Brandschutzes der Bauteile bestätigt.
Abgesehen davon dass eine korrekte Berechnung der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile (Hier:Holzbeton)gar nicht vorliegt.
Ist der Vorgang üblich oder liegt hier ein Verstoß gegen die PrüfVBau vor?