Hallo,
In der Regel ist es so dass, wenn die Feuerungsanlage gemäß der Feuerungsanlagen-Verordnung richtig installiert ist und regelmäßig gewartet und geprüft wird, es niemand, auch der Gesetztgeber nicht, verbietet den Ofen auf "Sparflamme" auch während der Abwesenheit brennen zu lassen. Aber Zu- und Abluft müssen gewahrt sein und der Ofen muss bestimmungsgemäß brennen.
Als Brandschützer halte ich es eher für Bedenklich elektrische Heizgeräte zu betreiben.
Verboten ist nur das Betreiben von offenen Feuerstellen ohne Aufsicht.
Ich gebe Ihnen mal den Rat sich bei der Bay-Versicherungskammer zu informieren, da frage ich auch von Fall zu Fall mal nach wenn ich so spezielle Fragen habe oder mir nicht sicher bin.
Kunden-Hotline für Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: 089 / 2160 - 3511 Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr
Viel Spaß
MfG W. Scharf