Hallo,
wie Losmara bereits schreibt, kann man es sicherlich rechtlich regeln...
Auch ich hätte jedoch Bedenken, dass das auf Dauer funktioniert, denn Sie können es ja nicht prüfen, ob der Rettungsweg über die andere Dachterrasse nicht doch zugestellt wird. Wenn jetzt der Rettungsweg zugestellt ist und es passiert was, kann man zwar sagen "Du lieber Nachbar hättest da nix hinstellen dürfen...", aber wenn´s zu spät ist, hilft das auch nicht mehr.
Rettungswege über andere Balkone/Terrassen funktionieren in Hotels, wo es nur einen Eigentümer gibt und der das einfach sicherstellt, dass nix zugestellt werden kann, weil letztendlich nur ein kleiner Tisch und zwei Stühle auf dem Balkon stehen. In diesem Fall die Tür zwischen den Balkonen entgegen der Fluchtrichtung öffnen lassen, denn falls doch etwas vornedran steht, geht die Tür immer noch auf (da Öffnung auf den eigenen Balkon) und man kann das dann wegschieben oder vorbeischlüpfen. In diesem Fall die Beschriftung ("ZIEHEN") nicht vergessen.
Der zweite Rettungsweg über fremde Gärten ist in der Bewertung meiner Meinung nach anders zu sehen, denn da sind Sie ja schon mal im Freien und können sich vom Haus wegbewegen. Wenn Sie jetzt nicht sofort durch den Nachbargarten kommen, ist es zwar "blöd" aber nicht lebensgefährlich, da sie ja vom Haus ein wenig entfernt sind, so dass Sie erstmal sicher sind. Später kann man Sie dann immer noch "aus dem Garten retten". Bei der Dachterrasse jedoch benötigen Sie zwingend diesen weiteren Weg um zur Leiter zu kommen, und das ist halt der Unterschied.
Ich würde deshalb diesen Rettungsweg über die Nachbardachterrasse nicht empfehlen.