In Bayern ist das noch klarer geregelt und das schon im Absatz 1 vom zutreffenden § 12 Rettungswege.
Jede Mittel- oder Großgarage muss in jedem Geschoss mindestens zwei möglichst entgegengesetzt liegende Ausgänge haben, die unmittelbar ins Freie oder in Treppenräume notwendiger Treppen führen. Von zwei Rettungswegen darf einer über eine Rampe führen.
Wenn eine Garage im Brandfall verlassen werden muss, kommt es auf jede Sekunde an, da die Außenbereichen der Garage viel schneller verrauchen als in der Mitte der Garage. Ggf. findet man nicht mal mehr die Ausgänge. Fensterklettern oder auch das Aussteigen über Notleitern in Schächten ist nach sehr kurzer Zeit nicht mehr möglich.
Wegen einiger „Unfälle“ wurden vor vielen Jahren die Feuerlöscher und die Wandhydranten aus den Garagen verbannt (in Bayern). Löschen ist ohne umluftunabhängigen Atemschutz lebensgefährlich. Selbst die Einsatzkräfte finden das Feuer nicht ohne den Einsatz einer Wärmebildkamera.
Norbert Bärschmann