hallo Herr Vonhof, vielleicht ein Missverständnis aus meinem Beitrag?
Die Gemeinde muss keine Drehleiter/Hubretter kaufen, das ist ok. Neben der Hardware gehören hier ja auch noch eine Mannschaft, die diese bedienen kann. Auch das kann nicht jede FFW leisten.
Doch wenn im Bestand Wohngebäude aus GK4, ohne 2. baulichen RW vorhanden sind, muss die Kommune, n. dem VG-Urteil eine Lösung bieten. Bei uns war es das weiterhin Vorhalten der Schiebeleiter, die ja nach DIN auch noch ok ist.
Aufgrund der unbestreitbaren Probleme mit der Schiebeleiter, verlangt die Kommune nun bei Neubauten den 2. baulichen RW.
Ob das aber bei genehmigten Gebäuden zieht, bloß weil diese einen vorgesetzten Balkon erhalten, der bei uns in Bayern ohne Brandschutzanforderungen ist, (brandschutztechnisch eine untergeordnete Baumaßnahme) weiß ich nicht und ist sicher ein juristisches Problem. Ich denke, das wird noch problematischer, wenn anleiterbare Fenster aus alten Genehmigungen erhalten bleiben und der neue Balkon keine Einschränkungen darstellt.
Ob hier die Kommune, oder die untere Bauaufsicht den Rahmen und Ihre Befugnisse überzieht, müssen Juristen entscheiden. Versuchen kann man es ja, die Mängel der Infrastruktur so auszubügeln.
Ich denke, ein vernünftiges Gespräch und die von Herrn Koeppen angesprochen Lösung könnten hier weiter führen.