Bundesland: Rheinland-Pfalz Autor: Andi aus W.Hallo Forum,
kann mir bei nachfolgend geschildertem Sachverhalt jemand weiterhelfen?
Ein bestehendes Gebäude (HE) soll in ein sog. Fachmarktzentrum (Nutzungsänderung) umgebaut werden. Dabei sollen (untereinander mit Brandwänden) abgetrennte Verkaufstätten (FM1: 2800m2, FM2:2300m2, FM3: 2180m2) entstehen.
Eine Sprinkleranlage soll nicht eingesetzt werden.
Vorgesehen sind u.a. : BMA, Rauchabzugsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Alarmierungseinrichtungen
Die allgemeine Stromversorgung wird über eine eigene Trafo-Station vorgesehen.
Aus vorh. Bestand befindet sich auf dem Grundstück ein separater 0,4 KV-Hausanschluss.
Die VkV (MvkVO) verlangt ?nur? eine BMA mit nichtautomatischen Brandmeldern. Die Bemessungsgrundlagen der DIN18232 (5) verlangt (Widerspruch?) automatische Brandmelder oder >>>ständig anwesendes eingewiesenes Personal.!
1.) Kann der oben genannte 2te Hausanschluss als Sicherheitsstromversorgungsanlage für sicherheitstechnischen Anlagen genutzt werden?
2.) Muss die Sicherheitsbeleuchtung im Verkaufsraum flächendeckend oder ?nur? über den Hauptgängen (Rettungswegen) vorgesehen werden?
3.) Kann die Erfordernis auf ständig anwesendes Personal auf die Betriebszeiten beschränkt werden (logisch oder?)?
Viele Dank für Ihr Interesse.
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