Hallo,
zu Ihrer Frage einige Anmerkungen:
Auch die DIN 18232-2 ist nicht für den Nachweis von Evakuierungsmaßnahmen geeignet. Es ist klar, dass die Rauchgase in der Rauchschicht nach kurzer Zeit tödlich sind und sich eine relativ stabile Schichthöhe ausbildet. Aber daraus Rückschlüsse zu ziehen auf die Toxizität der Rauchgase in der raucharmen Schicht ist damit nicht gegeben. Es ergibt sich nun mal keine rauchfreie Schicht.
Auch die DIN ist damit nur dazu geeignet herangezogen zu werden, um der Unterstützung der Brandbekämpfung zu dienen. Lediglich verbunden mit dem Unterschied, dass Sie nach DIN die Höhe der Rauchschicht festlegen können, was im Einzelfall im Rahmen ganzheitlicher Brandschutzkonzepte durchaus sinnvoll sein kann (verbesserte Randbedingungen für die Brandbekämpfung).
Wenn Sie in der DIN eine andere Zuluftfläche wählen als die vorgesehene, wird sich auch eine andere Schichtgrenze einstellen. Sie wird bei kleineren Zuluftflächen sicherlich niedriger liegen, bei größeren vielleicht auch höher. Mehr als eine qualitative Aussage ist dazu jedoch nicht möglich.
Was im jeweiligen Einzelfall tatsächlich passieren würde, wenn man beide Vorschriften mischt, fände man nur heraus, wenn man das mit dem Zonenmodell MRFC, welches für die Ermittlung der Werte in der DIN verwendet wurde, erneut nachrechnen würde.
Die Strömungsgeschwindigkeit an den Zuluftflächen stellt sich bei natürlichen Rauchabzügen übrigens von alleine ein und wird deshalb auch nicht bestimmt oder festgelegt oder begrenzt. Sie hat nur Relevanz bei maschinellen Abzügen. Im Übrigen wird die Gefahr von Verwirbelungen oft überbewertet. Gerade eben auch hinsichtlich der genannten möglichen oder notwendigen Schutzziele, die sich ja letztendlich auch nur aus den physikalischen Systemgrenzen ergeben.
Gruß
Alexander Vonhof