In einer Metallständerwand F90A+M/EI90-M als Treppenraumwand, h= 4,00m, wurden 2,50/2,50m große Öffnungen für RS-Abschlüsse (Türen) hergestellt. Seitliche Ständer der Wand wurden lediglich als verstärkte UA Profile vorgesehen, der Sturz mit einem, gem. AbP nicht aufgelisteten Stahlhohprofil 50/50mm.
Das Prüfzeugnis für die Metallständerwand ermöglicht Öffnungen für Feuerschutzabschlüsse nur, wenn deren Eingnung über die Verwendbarkeistnachweise der Abschlüsse nachgeweisen wird.
Die verwendete RS-Tür darf gem. Prüfzeugnis in Metallständerwände min. F30 gem. DIN 4102-4 oder mit AbP eingebaut werden. Von Zulässigkeit in F90A+M oder verstärkten zus. Anforderungen bei Einbau in solche Wände steht da nichts.
Nach meiner Einschätzung kann die Wand die Anforderung an die mechanische Belstabarkeit nicht erfüllen. Ob das 50/50 Stahl-Sturzprofil in dem Zusammenhang überhaupt ist und nur mit der Bekleidung nach AbP der Wand, F90 entspricht, ist auch fraglich.
Auf dem Schlauch stehe ich leider hinsichtlich der Frage, wie die Kuh vom Eis zu bekommen wäre, wie eine zulässige Ausführung mit Trockenbau erfolgen kann, und wie diese nachgeweisen werden müsste.
Ich hoffe daher auf Trockenbau-Brandschutz-kundige Hilfe.
Gruß, J. Peters