Hallo Kollg.
mit der Schweiz hat da nicht´s zu tun.
Ich lasse mir die Forderungen in der Schweiz aber auch mal zeigen.
Hier habe ich auch schon und vor allem an Kellerabgänge aus Treppenhäusern
in Wohnbereichen Türen ohne Obertürschliesser gesehen.
Es geht um Deutschland ... und ja , solche Türen wurden verkauft zumindest 1995!
In unserem Fall muss ich an einem bestehenden Gebäude der Klasse 5 ,
Fertigteilbauweise mit drei Eingängen 5 Wohnetagen und in jeder Etage 3 Wohnungen ,
eine Abweichung bezgl. Brandabschnitt (43.4 lfdm Länge und 16 lfdm. Tiefe ) formulieren .
Es hängen praktisch 4 solcher Gebäudekomplexe in Reihe aneinander.
Bei den verbauten Türen in der Brandabschnittsöffnung ( es gibt davon insgesamt 3 im KG und 3 im ungenutzten Dachraum ) gibt´s nicht´s zu
rütteln. Die werden fb - dicht - selbstschliessend gem. BO.
Die Treppenhausabgänge im KG stellen das Problem dar.
Forderung ist fh - rauchdicht und Selbstverschluss.
Ausgeführt wurden im Jahr 1995 allesamt Stahltüren mit T30 Zulassung mit vierseitiger Dichtung und den angefragten Federbandselbstverschluss!
Das ist für eine Abweichungsüberlegung natürlich erst mal ein Minuspunkt !
Auch wenn zum Bauzeitpunkt 1983 , die Genehmigung erteilt wurde.
Wenn die Federbänder einwandfrei funktionieren , wird die Frage vom Verwalter kommen, warum die Obertürschliesser nötig werden !
MFG Rüdiger