§ 29 (5) HBO:
Von Brandwänden (..) müssen mindestens 1,25 m entfernt sein
(..)
2. Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind.
Ohne die Situation zu kennen, würde ich einfach mal behaupten, dass die PV-Module gegen Brandübertragung ausreichend geschützt ist, wenn die Brandwand mindestens 30 cm über die PV-Module geführt ist, da in diesem Fall z. B. auch Lichtkuppeln u. Ä. zulässig wären.
Da das Dach des Nachbarn höher geplant ist, könnte das im vorliegenden Fall ja vielleicht der Fall sein.
Gruß
Brandwart