Wenn ich einen Hinweis setze z.B. sagen wir mal T30 Türe von Garage in Wohnhaus weil das im Plan nicht dargestellt ist, müsste ich das nicht machen. Gehört nicht zum Prüfungsumfang, deswegen als Hinweis.
Man kann das auch weglassen, kein Problem. Dann wird die T30 nicht eingebaut, die Baukotrolle stellt Mangel fest und der Bauherr muss seine vorhandene Tür nachträglich durch eine T30 ersetzen. Bürgerfreundlich geht anders...
Und Hinweise sind Hinweise, keine Auflagen. Da besteht schon noch ein Unterschied.