Sorry wegen neuem Thread, war keine Absicht...
Wenn ich einen Hinweis setze bei z.B. T30 Türe von Garage ins Wohnhaus (EFH), dann müsste ich das nicht machen da nicht im Prüfumfang enthalten. Deswegen ja als Hinweis und nicht als Auflage.
Mach ich das nicht und die Türe wird ohne Widerstandsdauer eingebaut und die Baukontrolle stellt den Mangel fest, dann muss der Bauherr nachträglich seine vorhandene Türe durch eine T30 Türe ersetzen. Bürgerfreundlich geht anders. Deswegen ja als Hinweis und nicht als Auflage. Als Hinweis kann ich fast alles rein schreiben...
Hinweis und Auflage sind zwei paar Schuhe, das ist klar.