Hallo,
da wird nichts zu finden sein. Hab es nach Jahren der Suche auch aufgegeben und handel heute ausschließlich nach folgendem Grundsatz.
1. Wenn die Tür defekt ist, dann muss sie eh komplett erneuert werden.
2. Besteht keine konkrete Gefahr für Leib und Leben dann hat die Tür, wenn sie am Tag der Montage den gültigen Richtlinen entsprach und so genehmigt war Bestandschutz.
3. Wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht dann nuss die Tür raus.
Als Hinweis mal einen Auszug aus der MBO § 3 Abs. 2 ?Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn bei ihrer Verwendung die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer die Anforderungen dieses Gesetzes .... erfüllen und gebrauchstauglich sind.?
Dies bedeutet, daß alle Bauprodukte, die zur Herstellung einer baulichen Anlage verwendet oder eingebaut werden, ihre bestimmungsgemäßen Eigenschaften über einen längeren Zeitraum erfüllen müssen. Im allgemeinen werden hier Zeiträume von etwa 25 bis 30 Jahre für Funktionsteile wie Türen, Fenster etc. oder 50 Jahre für das Gebäude an sich angesetzt.
Also ich würde mich auf eine konkrete Gefahr stützen und empfehlen die Türen aus zu tauschen. Aber bitte bestens formulieren sonst gibt es Ärger.
Wenn die Türen als Außentüren dienen und funktionieren ist das kein Problem die drin zu lassen. Wenn sie aber in einer Trennwand, die auch gleichzeitig eine Brandwand ist eingebaut wurde dann reicht meist schon das Argument "Die Versicherung zahlt nicht, weil die Tür nicht den heutigen Anfordeungen entspricht."
Ich weis natürlich das dass recht wackelig ist aber es gibt kaum eine Möglichkeit die alten Dinger weg zu kriegen.
Viel Glück
Mit freundlichem Gruß
W. Scharf