Ich denke, bei der Frage von Herrn Lang geht es um den Widerspruch, die Blechbedachung auf Holzschalung legen zu dürfen und die nahe Gaubenseite (Bei der Deckung geht es um den Baustoff, der von oben feuerbeaufschlagt wird. Bei der Gaube handelt es sich um ein aufgehendes Bauteil, an das ein Feuer seitlich heran gelangen kann. Wir haben sicherlich alle die Vorstellung, dass Feuer hauptsächlich nach oben wirkt. Bei Flugfeuer handelt es sich um herunterkommende Teile, die Dächer entzünden können, weil die glimmenden Teile liegen bleiben. Wenn es im Reetdachhaus-Dorf brennt, dann ist schon ordentlich was los.
Die "harte" Bedachung schützt überhaupt nicht vor dem Einbrand seitlich oder gar in Öffnungen hinein. Gauben ohne Fenster wären nutzlos. Eine Promatplatte kompensiert nicht wirklich einen verringerten Abstand. 1,25 m sind eigentlich fast null. Einen Neubau sollte man so nicht planen. Das wäre m.E. fahrlässig. Es muss nur jemand klagen.
Der Hinweis von Hannes zeigt eine weitere Schwachstelle auf. Wer sich an die Vorschriften hält, der unterbricht die Holzschalung und führt die nichtbrennbare BW, B-Ersatzwand oder Trennwand bis unter die Dachhaut (GK1-3). Aber damit wird die Blechdeckung nicht daran gehindert, sich im Brandfall zu beulen, sodass trotzdem ein Feuer unter dem Blech hindurch und die Nachbarschlung zünden kann. Das Löschwasser fließt währenddessen wirkungslos auf dem Blech hinunter in die Rinne. Eine Brandwandaufkantung kann man wirksam als Barriere ausbilden. Wie schon gesagt, fehlt m.E. in der Praxis zu oft der Brandwandvorkopf.
Alle diese Schwachstellen könnten wir eigentlich planerisch baulich vermeiden.
MfG. G.Karstens