Hallo Zusammen,
ich habe über die Suche zu Fahrschächten und ihren Türen einiges hier gefunden was mich zu dem Ergebnis kommen lässt, dass Fahrschachttüren schon sehr gut sind, aber eben nicht rauchdicht sein können.
Wie geht man aber nun mit einem Aufzug um, bei welchem der Fahrschacht in den Geschossen im Treppenraum verläuft, dann aber in der Dachgeschosswohnung innerhalb der Wohnung endet.
Wenn es nun zu einem Wohnungsbrand in einem der unteren Geschosse kommt, die Personen flüchten, die Türe zum TR auflassen und sich der Rauch im Treppenraum sammelt (kein RA vorhanden). Der Rauch kann nun zum einen durch die Wohnungstüre in die Wohnung gelangen, aber ebenso doch auch über den Fahrschacht.
Der Fahrschacht wiederum hat gegenüber der Wohnungseingangstüre den Vorteil, dass er oben noch einen Rauchabzug hat.
Stellt es nun ein Gefahr dar, wenn der Aufzug in der obersten Wohnung endet?
Oftmals wird dann als zusätzlicher Schutz noch eine T30/RS vor die Fahrschachttüren gesetzt. Hilft sicher, aber zwingend erforderlich?
Wie geht der Rest im Forum mit einer solchen Situation (die sicherlich nicht selten ist) um.
Sollte man Fahrschachttüren nach DIN 18090/91 oder besser nach EN 81-51 verwenden?
MfG
Wolfgang Cordier