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Wohnungen an notwendigen Treppenraum
Benutzer_3547
Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen:
Gibt es eine Vorschrift (MBO, BayBO etc.) die regelt, wie viele Wohnungen bei GK 3 und GK 3 direkt (ohne notwendigen Flur) an eine notwendige Treppe an-schließen dürfen?
Vielen Dank!
Benutzer_3368
Nein.
Allerdings ist die maximale Anzahl bei üblichen Grundrissen i. d. R. ohnehin auf ca. 4 Wohnungen / Geschoss begrenzt, wenn man keine Flur-artigen Auswüchse des Treppenraums vorsieht, welche dann irgendwann unter den Art. 34 (BayBO) Fallen und somit als notwendige Flure auszubilden wären..
Hannes
Auszug aus § 11 (5) notw. Treppenr. LBOAVO Baden-Württemberg
An notwendige Treppenräume dürfen in einem Geschoss nicht mehr als vier Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe unmittelbar angeschlossen sein.
Gruß
Hannes
clammer
Nein, diese Vorschrift gibt es in der MBO und der BayBO nicht mehr.
Bei der Überarbeitung der MBO 2002 hat man die Anforderungen an die Wohnungseingangstüren erhöht ("selbstschließend"); im Gegenzug ist die Beschränkung auf die 4 Wohnungen entfallen.
Gruß
C. Lammer
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