Was heißt muss ein Kompensation ...?
Hier kommt es auf das betreffende Schutzziel im vorgegebenen Sicherheitsniveau an, also auf den Einzelfall.
Einige Behörden werden das ggf. nicht so sehen, da teilweise Abweichungen grundsätzlich im Neubau nicht zugelassen werden (das gibt es wirklich).
Wenn die Gefährdung im Einzelfall gering ist (z. B. kleine Gauben, kleine Nutzungen, geringe Gebäudeklassen) und/oder der Abstand z. B. 1,24 m beträgt, wie geht man damit um? Ich habe dazu eine Meinung. Ggf. können Kompensationsmaßnahmen entfallen.
Wenn hinter der Verblechung mit der erforderlichen, dann aber nichtbrennbaren Wärmedämmung die Aufheizung der Holzbauteile minimiert wird, ist das schon was. Ggf. kann das zulässige Sicherheitsniveau brandwandseitig mit Feuerschutzplatten zwischen Holz und Verblechung erreicht werden.
Je weiter der Abstand oder je kleiner der Dachüberstand der Gaube, je geringer die Anforderungen. Ab 1,25 m darf die gesamte Gaube aus normalentflammbaren Baustoffen bestehen.
Also die Kirche im Dorf lassen und risikogerecht planen.
Wenn sich zwei Gauben auf der BW treffen, gehört dort allerdings eine Brandwand entsprechend der GK dazwischen.
Norbert Bärschmann