Danke für die ersten Hinweise und Denkanstöße.
Das Dach ist F 90-A geplant, eine harte Bedachung ist auch vorgesehen. Die Sportplatzfläche soll auf der harten Bedachung ca. 1/3 des Daches einnehmen.
2 bauliche RW sind vorhanden.
Die reine Brandschutzplanung unter den Gesichtspunkten der Schutzziele ist aus meiner Sicht gut lösbar.
Die andere Frage ist die Formalität, zu der ich mir nicht sicher war und die ja leider bei den Hessischen Bauämtern oft eine wichtigere Rolle spielt als die eigentliche Lösung bzw. der Sachverhalt und das Risiko selber. Zählt das Sportfeld nun als nicht vorhandene harte Bedachung oder habe ich formal erst einmal eine hate Bedachung mit F 90-Dach und Bitumenbahn gebracht? Oder ist es so wie Herr Lammer schreibt, habe ich ein Geschoss...?
Weitere Ideen gerne.
Gruß, N. Ludwig