Herr Cordier, geht es um Kabel- oder Rohrleitungen?
Ja, eine Hohlwand ist kein Installationsschacht. Kabel werden i.d.R. aber darin verlegt, die Hohlwanddosen vergipst oder verkoffert man oder setzt F-Dosen. In der M-LAR wird das bei Wänden von Rettungswegen auch zugelassen, Ziffer 3.2.1.c. Das ist wohl das, was Knauf aufgreift. Ziffer 3.2.1.d bezieht sich im Weiteren auf Installationsschächte. Man kann daraus herleiten, dass Kabeltrassen nicht in F-Hohlwände verlegt werden sollen. Man kann eine Hohlwand aus 2 Schachtwänden bauen.
Bei Rohrleitungen kann man unterscheiden in brennbar und nicht brennbar. Die Rohre sind keine Brandentstehungsquelle, aber sie kommen irgendwo her und führen irgendwo hin. Dann ist man bei den Schottungen. Rohre können die Wand schwächen, bzw. die ggf. erforderliche Dämmeinlage. Wenn man einen großen Hohlraum hat, betrachte ich ein Metallrohr ggf. auch Kunststoff- oder Verbundrohre jeweils mit Steinwolledämmung als nicht bedenklich, wenn die Wandein- und ausführungen berücksichtigt werden.
Diese Frage des Brandschutzes bei Leitungsverlegung stellt sich übrigens auch in Massivwänden, hierzu vor kurzem der Beitrag "Wohnungstrennwand zwischen Fertigbädern". Darin ging es um die notwendige Mörtelüberdeckung in Leitungsschlitzen bei geschwächten F-Wänden.
MfG. G.Karstens